Wir sind für Sie da, wenn es um Ihr Recht geht

01.

Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherung

  • Rechtsschutz-Kombination inkl. Grundstücks-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

Erläuterungen zum Versicherungsschutz

02.

Erläuterungen zum Versicherungsschutz

Diese Leistungsarten umfasst die Rechtsschutz-Kombination:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz
  • Telefonische Rechtsberatung

03.

Diese Leistungen beinhaltet der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz:

  • Schuldrechtliche Verträge im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit,
  • Versicherungsverträge, soweit diese im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen.

04.

Diese Leistungsverbesserungen bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Vorsatztaten
    Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherten vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird. Bei rechtskräftiger Verurteilung entfällt jedoch der Versicherungsschutz rückwirkend. Dies gilt nicht, wenn das Verfahren durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wird.
  • Versicherungsfall
    für den Eintritt des Versicherungsfalles ist nicht der Zeitpunkt der Tatausführung maßgebend, sondern die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
  • Honorarvereinbarung
    Spezialanwälte sind teuer und arbeiten in aller Regel auf Honorarbasis. Wir übernehmen für die Verteidigung die angemessenen Kosten.
  • Gutachterkosten
    sind für die Vorbereitung der Verteidigung Sachverständige notwendig, tragen wir die Gutachterkosten.
  • Verwaltungs-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
    wird der Anwalt in einer verwaltungsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Angelegenheit tätig, die der Unterstützung der Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren dient, ist diese Tätigkeit mitversichert.
  • Zeugenbeistand
    bei der Vernehmung als Zeuge kann die Gefahr einer Selbstbelastung bestehen. Die Kosten anwaltlichen Beistands bei der Zeugenvernehmung sind versichert. Dies gilt auch für Dritte, die als Entlastungszeugen vernommen werden.
  • Nebenklagekosten
    wird durch die Übernahme der Kosten der Nebenkläger die Einstellung des Verfahrens erreicht, obwohl hinreichender Tatverdacht fortbesteht, übernehmen wir die Kosten.
  • Reisekosten
    die Kosten für notwendige Reisen des Anwalts an den Gerichtsort oder den Sitz der Ermittlungsbehörde sind mitversichert.

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